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Startseite > SeminarkursZELZawiwWS1415Gruppe3 > Beitrittsbestimmungen > Beitrittskriterien: Welche Länder dürfen Mitglied der EU werden? (Textversion)

Beitrittskriterien: Welche Länder dürfen Mitglied der EU werden? (Textversion)

Es kann sich jedes europäische Land für die Mitgliedschaft in der EU bewerben, sofern es die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen wurden 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen verfasst und sind als die "Kopenhagener Kriterien" bekannt. Beitrittswillige Länder müssen folgende Charakteristika aufweisen:

  • eine stabile Demokratie
  • eine freie Marktwirtschaft
  • eine rechtsstaatliche Ordnung

Außerdem muss das Land die demokratischen Werte der EU achten und sich für diese einsetzen sowie den Euro akzeptieren.

Ein Land, welches der EU beitreten möchte, muss dem Rat der EU einen Mitgliedsantrag vorlegen. Daraufhin prüft die Europäische Kommission, ob das Land die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann besteht der EU-Beitritt aus drei Phasen:

  1. Das Land wird zu einem offiziellen Kandidaten für die EU-Mitgliedschaft.
  2. Das Beitrittswillige Land nimmt Beitrittsverhandlungen auf. Konkret heißt das beispielsweise die Übernahme des bestehenden EU-Rechts sowie entsprechende Reformen in Wirtschaft, Verwaltung oder Justiz.
  3. Das Land kann der EU-beitreten, sofern beide Seiten mit den Verhandlungen und Reformen zufrieden und einverstanden sind.

Da die Beitrittskandidaten sehr viele Regeln und Vorschriften der EU in ihr innerstaatliches Recht integrieren müssen, dauern die Beitritte meist sehr lange. In dieser Zeit werden die Bewerberländer verwaltungstechnisch, fachlich sowie finanziell von der EU unterstützt.

Quelle: http://europa.eu/about-eu/countries/joining-eu/index_de.htm

 

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