• Über WordPress
    • Über WordPress
    • WordPress.org
    • Dokumentation
    • Support
    • Feedback
  • Anmelden
  • Kontakt
  • Impressum
  • Mobila

Mobila

Mobiles Lernen im Alter

  • Startseite
  • Webinare
    • Qualifizierung für Webinare
    • Veranstaltungsreihe Webinare
    • Einzelne Webinare
  • Lernplattform
    • Mitglieder
    • Teilen
    • Foren
    • Chat
  • ORV „Unbehagen an Europa“
  • Innovative Lernangebote

Course

Startseite > SeminarkursZELZawiwWS1415Gruppe2 > IV. "Alte" versus "neue" Migration nach Deutschland

IV. "Alte" versus "neue" Migration nach Deutschland


In diesem Kapitel werden zwei verschiedene Stadien der Migration nach Deutschland miteinander verglichen.



Urheber: Benedikt Koehler, Lizenz: CC BY-NC 2.0, 
Quelle: http://goo.gl/mFplS2

Die Zuwanderung nach Deutschland ist geprägt von verschiedenen Stadien, in denen verschiedenen Migrationsarten vorrangig waren. Im Folgenden werden exemplarisch zwei Stadien gegenübergestellt: die Migration ab 1955, hier "alte" Migration genannt, und die Migration ab 2005, hier "neue" Migration genannt.
Ab 1955 wanderten hauptsächlich Gastarbeiter aus dem Mittelmeerraum ein und ab 1973 folgten dann vor allem ihre Familienangehörigen. Inzwischen besteht die Hauptgruppe der Immigranten aus EU-Bürgern und Asylsuchenden.

"Alte" Migration ab 1955:
Von 1955 bis 1973 wurden in der Bundesrepublik gezielt sogenannte Gastarbeiter vorwiegend aus dem Mittelmeerraum (genauer gesagt aus Italien, Griechenland, Türkei, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und Jugoslawien) angeworben, die in den Jahren des "Wirtschaftswunders" Arbeitskräfte auf Zeit sein sollten. Die überwiegend männlichen Einwanderer kamen ohne ihre Familien in die Bundesrepublik, wo sie meist in Baracken oder Sammelunterkünften lebten. Den Gastarbeitern wurden dank Nachdruck deutscher Gewerkschaften von Beginn an soziale Rechte zugestanden, die sich mit der Länge des Aufenthaltes festigten. Da das Grundgesetz den Schutz der Familie gewährleistet, konnten die Familienangehörigen in die Bundesrepublik folgen. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise erlies die Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp, sodass mangels neuer Gastarbeiter die Familienangehörigen bereits in Deutschland lebender Gastarbeiter die Hauptgruppe der Einwanderer ausmachten. 

"Neue" Migration ab 2005:
Seit dem 1. Januar 2005 steht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu, innerhalb der EU ihren Wohnort frei zu wählen, insofern sie im Aufnahmeland als Arbeitnehmende oder Selbständige tätig oder auf Arbeitssuche sind. Das zugrunde liegende Gesetz heißt "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern", kurz "Freizügigkeitsgesetz/EU". Von den 334.000 Menschen, die im ersten Halbjahr 2013 nach Deutschland immigrierten, kamen 62% aus einem EU-Mitgliedsstaat, vor allem aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Weil Deutschland den ärmeren osteuropäischen Staaten geographisch sehr nahe liegt und eine Überflutung des Arbeitsmarktes durch osteuropäische Arbeitskräfte befürchtet wurde, beschränkte die Regierung nach Einführung des Freizügigkeitsgesetzes zunächst den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Osteuropa. Am längsten konnte diese Beschränkung für Menschen aus Bulgarien und Rumänien aufrecht erhalten werden, da diese Staaten erst 2007 der EU beigetreten sind. Seit Januar 2014 steht der deutsche Arbeitsmarkt auch für Menschen aus diesen Staaten vollständig offen.

Die Einreise von Personen von außerhalb der EU ist stark reglementiert, nicht zuletzt durch die 2004 eingerichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, auch FRONTEX genannt. Trotz aller Hürden schaffen es jährlich mehrere zehn- bis hunderttausend Menschen nach Deutschland zu fliehen und dort einen Asylantrag zu stellen. Im Jahr 2014 wurden etwa 173.000 Asyl-Erstanträge gestellt. Das ist eine gigantisch hohe Zahl verglichen mit den ca. 1.900 Asylanträgen im Jahr 1955 bzw. den ca. 5.600 Asylanträgen im Jahr 1973 (jeweils Erst- und Folgeanträge zusammen genommen). Asylsuchende besitzen in Deutschland oft keinen geregelten rechtlichen Status, die Anerkennungsquote als "asylberechtigt" liegt bei unter 2%.


Verwendete Literatur:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerfreiz%C3%BCgigkeit, letzter Zugriff am 26.02.2015

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeitsgesetz/EU, letzter Zugriff am 23.02.2015

http://de.wikipedia.org/wiki/Gastarbeiter, letzter Zugriff am 26.02.2015

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 26.02.2015

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/176533/fakten-zur-einwanderung, letzter Zugriff am 25.02.2015

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56367/migration-1955-2004, letzter Zugriff am 23.02.2015

http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56377/migrationspolitik-in-der-brd, letzter Zugriff am 23.02.2015

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. (2010). Migration in Europa [Broschüre]. 

Stratenschulte, E. D. (2014). Europa. Fakten und Zusammenhänge. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.


Quiz beginnen

Copyright © 2023 · Lifestyle Pro Theme On Genesis Framework · WordPress · Log in